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Konformitätserklärung
Wer Keramik Geschirr in Umlauf bringt, muss erklären, dass diese Gegenstände der Bedarfsgegenständeverordnung entsprechen. Die gebrannte Keramik wird u.a. auf Blei und Cadmium getestet. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Glasur, dem Brennprozess und ob im Ofen schon mal gesundheitsschädliche Substanzen gebrannt worden sind.
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
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